Auf den nächsten Seiten folgt eine bunt gemischte Sammlung, mit der ich versuche, sowohl
eisenbahnspezifische Abkürzungen
und
Abkürzungen aus der Rechtssprache
als auch
verwechslungsfähige Abkürzungen des allgemeinen Gebrauchs
zusammenzustellen. Selbstverständlich können die Tabellen nicht vollständig sein, so dass ich mich über Anregungen zur Ergänzung oder Korrektur besonders freue. Einige Vorbemerkungen sind noch nötig:
- Soweit Abkürzungen von Firmen, Produkten, Dienstleistungen oder Waren o.dgl. aufgenommen sind, dienen auch diese ausschließlich zur Begriffserläuterung. Auf diese Bezeichnungen können Marken-, Geschmacksmuster-, Namens-, Zeichen- und ähnliche Rechte der jeweiligen Rechteinhaber bestehen. Rechtsformzusätze sind vielfach nicht angebracht; Angaben zum Sitz sind nicht näher verifiziert.
- Geschlechtsbezogene Unterscheidungen sind meistens nicht berücksichtigt.
- Da ich keine Datenbankfähigkeiten integrieren kann und die Schreibweisen von Abkürzungen vielfach geringfügig abweichen, habe ich für die Sortier-Reihenfolge das Vorbild des Rechtschreib-Dudens benutzt. D.h. Sonderzeichen (vor allem: der Punkt) und Leerzeichen innerhalb der Abkürzung bleiben bei der Sortierung unberücksichtigt.
Die Grund-Sortierung folgt der alphabetischen Reihung der Abkürzungen; Ö und Ü sind hinter Oz bzw. Uz eingeordnet.
- Eine geraume Anzahl eisenbahnspezifischer Abkürzungen benennt Regelungen oder Inhalte, die obsolet sind. Darauf weise ich nur bei fahrdienstlichen Abkürzungen hin.
- Um die Übersicht zu wahren, habe ich zwei Sondergruppen bahnbezogener Abkürzungen nicht berücksichtigt, die anderweit öffentlich online zugänglich sind. Diese bitte ich über die folgenden Verweise aufzurufen
- Abkürzungen der Leitpunkte im Deutschen Eisenbahn-Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif
- Abkürzungen zu den Bezeichnungen von Bahnhöfen und Betriebsstellen.
- Wegen weiterer juristischer Abkürzungen weise ich auf das Abkürzungsverzeichnis der BGH-Bibliothek hin.
- Auf Rechtsvorschriften ist aus den Einzelseiten des Abkürzungsverzeichnisses nur verlinkt, wenn sie intern auf anderen Seiten von Wedebruch.de vorliegen.
Für diese Zusammenstellung habe ich Anregungen und Hinweise aus nachstehenden Quellen entnommen:
- Die Badischen Eisenbahnen; Kuntzemüller, Albert; 2. Aufl. Karlsruhe 1953
- Deutsche Gesetze; [begründet von] Schönfelder, Heinrich; 96. EL. München 1999
- Die Deutschen Eisenbahnen der französischen Besatzungszone 1945 - 1949; [Hrsg.] Deutsche Bundesbahn, Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen; ohne Ort [d.i. Karlsruhe / Speyer] angegebenes Jahr 1949
- Duden Band 1; [Hrsg.] Wiss. Rat der Dudenredaktion; 20. Aufl. Mannheim / Leipzig / Wien / Zürich 1991
- Eisenbahngesetze; [Hrsg.] Kunz, Wolfgang; 7. EL. Baden-Baden 1999
- dito; 10. EL. Baden-Baden 2001
- Eisenbahn-Verkehrsdienst; Autorenkollektiv [anonym]; 4. Aufl. Darmstadt 1961
- Fahrdienstvorschriften DV 408 - gültig vom 1. Juni 1960 an; [Geschäftsführung] Bundesbahn-Zentralamt Minden (Westf); Hannover 1960
- Fahrdienstvorschriften DV 408 - gültig ab 1. September 1990; [Hrsg.] Ministerium für Verkehrswesen; 1. Aufl. Berlin 1989
- Herders Neues Handlexikon A - Z; [Hrsg.] Herder-Verlag; Freiburg / Basel / Wien 1987
- Haftpflichtgesetz; Filthaut, Werner; 3. Aufl. München 1993
- Organisation der DB; Riemann, Kurt; Frankfurt/Main 1982
- Verzeichnis der Abkürzungen - Allgemeine Abkürzungen DS 100/1; [Geschäftsführung] Projektgruppe Bürorationalsierung bei der BD Frankfurt (Main); Hannover 1982
- Züge fahren und Rangieren DS 408 [früher unter dem Titel: Fahrdienstvorschrift] - gültig ab 3. 6.1984; [Geschäftsführung] Deutsche Bahn AG Geschäftsbereich Netz NGB 32; B 19 ohne Ort [d.i. Karlsruhe / Frankfurt(Main) / Berlin] 1997/8
- dito; B 20 ohne Ort [d.i. Karlsruhe / Frankfurt(Main) / Berlin] 1998
- Fundstellennachweis A - Bundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen - Abgeschlossen am 31. Dezember 2001; [Hrsg.] Bundesministerium der Justiz; Bonn / Berlin 2002