Verordnung über die Ladenschlußzeiten für die Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen
(NE-Ladenschlußzeiten-V)

Vom 18. Juli 1963
[Verkündet am 29. Juli 1963; BGBl. I S. 501]

Änderungen seit Inkrafttreten:

Diese Verordnung wurde ersatzlos aufgehoben durch Artikel 1a des Gesetzes zur Verlängerung der Ladenöffnung am Samstagen vom 15. Mai 2003 [BGBl. I S. 658, 659]


Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß vom 14. November 1960 (BGBl. I S. 845) wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft sowie für Arbeit und Sozialordnung mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

§ 1

Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs müssen an allen Tagen von 22 bis 5 Uhr geschlossen sein; am 24. Dezember müssen sie ab 17 Uhr geschlossen sein.

§ 2

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann von den in § 1 erster Halbsatz festgesetzten Ladenschlußzeiten in Einzelfällen Ausnahmen bewilligen, wenn dies nach der Zuglage oder der Bedeutung des Personenbahnhofs für den Berufs-, den allgemeinen Reise- oder den Fremdenverkehr erforderlich ist und die Belange des Arbeitsschutzes gewahrt werden.

§ 3

(1) Während der örtlich geltenden Ladenschlußzeiten darf nur Reisebedarf abgegeben werden.

(2) [aufgehoben]

§ 4

Der Inhaber der Verkaufsstelle hat am Verkaufsstand ein gut sichtbares Schild mit folgender Aufschrift anzubringen:

"Während der örtlich geltenden Ladenschlußzeiten Verkauf nur von Reisebedarf".

§ 5

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Gesetzes über den Ladenschluß handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. der Vorschrift des § 1 über die Ladenschlußzeiten der Verkaufsstellen zuwiderhandelt,
  2. entgegen § 3 während der örtlich geltenden Ladenschlußzeiten Waren abgibt, die kein Reisebedarf sind.

§ 6

[aufgehoben]

§ 7

[aufgehoben]

§ 8

Diese Verordnung tritt am 1. September 1963 in Kraft.

--Zierlinie--

Top Zum Anfang dieser Seite      
Teil-Übersicht Gesetze Zur Teil-Übersicht aufgehobener oder grundlegend modifizierter Rechtsvorschriften   Zur Teil-Übersicht gewerberechtlicher Vorschriften Teil-Übersicht Gesetze
      Zur rubrikweisen Übersicht der Rechtsvorschriften Gesetze nach Sachbereichen
Abkürzungen Zum Abkürzungsverzeichnis   Zur Suchfunktion Suchfunktion
Hauptseite Zur Hauptseite   Zu den Neuerungen Neuerungen
Allerlei Zum Allerlei
(externer Server)
  Zu den Foto-Ausflügen
(externer Server)
Fotoseiten
Altbadisches Zum altbadischen Bahnenrecht
(externer Server)
  Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler