Das Eisenbahn-Bundesamt hat zum 1. 8. 2002 eine "Eisenbahnspezifische Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB)" im Eisenbahn-Bundesamt zur Anwendung bekannt gegeben.
Die ELTB stellt aufbauend auf der Musterliste der Technischen Baubestimmungen der Länder (Stand 11/2001) eine Zusammenstellung anerkannter Regeln der Technik entsprechend § 2 Abs. 1 EBO dar, die beim Bau und Betrieb von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu beachten sind.
Die in der ELTB getroffenen Regelungen werden vom Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Verfahren nach § 18 AEG sowie bei den bauaufsichtlichen Prüfungen von Baumaßnahmen an den Anlagen des Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau sowie der maschinentechnischen Anlagen der Eisenbahnen des Bundes ab sofort zugrunde gelegt.
Die Volltextversion der ELTB kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes abgerufen werden. Die Vorbemerkungen und das Inhaltsverzeichnis werden im Folgenden abgedruckt.
Die "Eisenbahnspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (ELTB)" enthält technische Regeln, die bei der Auslegung des § 2 Abs. 1 EBO "Anforderungen an Sicherheit und Ordnung" regelmäßig heranzuziehen sind.
Das Erfordernis zur Anwendung weiterer anerkannter Regeln der Technik bleibt davon unberührt.
Die Musterliste der Technischen Baubestimmungen der Länder (hier: Fassung Dezember 2001) ist Grundlage der ELTB. Da diese Musterliste teilweise mit Abweichungen von den Bundesländern bekannt gegeben werden, wird die Musterliste für eine einheitliche Anwendung im Bereich der Eisenbahnen des Bundes unmittelbar in die ELTB aufgenommen. Die Grundstruktur der Musterliste der technischen Baubestimmungen mit ihren technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile ist beibehalten worden.
Die ELTB enthält als zweiten wesentlichen Bestandteil eisenbahnrelevante Vorschriften und Richtlinien. Diese sind grau hinterlegt, in kursiver Schrift geschrieben. Bei technischen Regeln, die auch in anderen Bereichen Anwendung finden, sind die eisenbahnspezifischen Ergänzungen hinter dem jeweiligen Kapitel eingefügt. Ausschließlich eisenbahnspezifische Regelwerke sind im Kapitel 8 gesondert zusammengestellt.
Aus den Bezeichnungen "E", "Ei", "Eo" in der Nummerierung gehen dabei die federführenden Bearbeiter im Eisenbahn-Bundesamt hervor, die in Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen AK Hochbau (E), AK Ingenieurbau (Ei) und AK Oberbau (Eo) der Einführung von Regelwerken durch die Eisenbahnen des Bundes zustimmen.
Technische Regeln der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen der Länder, die für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes (EdB) nicht einschlägig sind, werden lediglich nachrichtlich erwähnt.
Soweit technische Regeln durch die Anlagen in der Liste geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen.
1 | Technische Regeln zur Lastannahmen und Grundlagen der Tragwerksplanung |
2 | Technische Regeln zur Bemessung und zur Ausführung |
2.1 | Grundbau |
2.2 | Mauerwerksbau |
2.3 | Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau |
2.4 | Metallbau |
2.5 | Holzbau |
2.6 | Bauteile |
2.7 | Sonderkonstruktionen |
3 | Technische Regeln zum Brandschutz |
4 | Technische Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz |
4.1 | Wärmeschutz |
4.2 | Schallschutz |
5 | Technische Regeln zum Bautenschutz |
5.1 | Erschütterungsschutz |
5.2 | Holzschutz |
5.3 | Bautenschutz für Stahl- und Massivbaukonstruktionen |
6 | Technische Regeln zum Gesundheitsschutz |
7 | Technische Regeln als Planungsgrundlagen |
8 | Technische Regeln und Planungsgrundlagen für Eisenbahn-Betriebsanlagen |
8.1 | Bahnanlagen und sonstige Anlagen |
8.2 | Brücken- und Ingenieurbau |
8.3 | Erd- und Grundbau |
8.4 | Tunnelbau |
8.5 | Personenverkehrsanlagen |
8.6 | Oberbau |
8.6.1 | Technische Regeln; Bau und Instandsetzung von Oberbauanlagen |
8.6.2 | Technische Regeln; Berechnungsverfahren Oberbau |
8.6.3 | Ergänzende Technische Regeln zur Herstellung und Instandhaltung der Fahrbahnanlagen Oberbau; Technische Anweisungen (TA) |
8.6.4 | Technische Regeln; Planungsgrundsätze bei Oberbauanlagen |
8.7 | Bahnübergänge |
Anhang 1 | Bezugsquellenverzeichnis |
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Letzte Änderung am 25. Dezember 2006 von Matthias Dörfler |