Die Richtlinie "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln" wurde mit Wirkung ab 1. 7. 1997 als Verwaltungsvorschrift des Eisenbahn-Bundesamtes verbindlich eingeführt.
Die Richtlinie kann zum Preis von DM 30,- beim Eisenbahn-Bundesamt, Postfach 2861, 53018 Bonn bezogen werden.
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Letzte Änderung am 27. Juni 2004 von Matthias Dörfler |