Verlautbarung des Eisenbahn-Bundesamtes

Vom 12. August 1997; Az: Pr.24 Ant 710
[Bekannt gegeben VkBl. 1997 S. 790]

Richtlinie "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln"

Die Richtlinie "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln" wurde mit Wirkung ab 1. 7. 1997 als Verwaltungsvorschrift des Eisenbahn-Bundesamtes verbindlich eingeführt.

Die Richtlinie kann zum Preis von DM 30,- beim Eisenbahn-Bundesamt, Postfach 2861, 53018 Bonn bezogen werden.

--Zierlinie--

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  Letzte Änderung am 27. Juni 2004 von Matthias Dörfler