Gesetz zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1990 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

Vom 11. Dezember 1992
[Verkündet am 17. Dezember 1992; BGBl. II S. 1182]

Änderungen seit Inkrafttreten:

Hinweis:
Das Änderungsprotokoll Bern 1990 zur COTIF trat in Kraft am 1. November 1996 (Bek. vom 29. Oktober 1996; BGBl. II S. 2655). Es ist - samt diesem Zustimmungsgesetz - für die Bundesrepublik Deutschland obsolet durch das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls Vilnius 1999 zum 1. Juli 2006.


Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Die in Bern am 20. Dezember 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll betreffend die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 (BGBl. 1985 II S. 130) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel V für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.


Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

--Zierlinie--

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  Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler