Gesetz, betreffend das Übereinkommen und Statut über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen

Vom 31. Oktober 1927
[Verkündet am 8. November 1927; RGBl. II S. 909]

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Dem auf der Verkehrskonferenz in Genf am 9. Dezember 1923 beschlossenen und von der Deutschen Regierung am gleichen Tage unterzeichneten Übereinkommen und Statut über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen sowie dem dazugehörigen Zeichnungsprotokoll wird zugestimmt.

Der Vertrag und das Zeichnungsprotokoll werden nebst Übersetzung nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Der Tag, an dem das Übereinkommen und das Zeichnungsprotokoll gemäß Artikel 6 des Übereinkommens in Kraft treten, ist im Reichsgesetzblatt bekanntzumachen.

--Zierlinie--

Top Zum Anfang dieser Seite      
Teil-Übersicht Gesetze Zur Teil-Übersicht internationaler Verkehr und Betrieb   Zur rubrikweisen Übersicht der Rechtsvorschriften Gesetze nach Sachbereichen
Abkürzungen Zum Abkürzungsverzeichnis   Zur Suchfunktion Suchfunktion
Hauptseite Zur Hauptseite   Zu den Neuerungen Neuerungen
Allerlei Zum Allerlei
(externer Server)
  Zu den Foto-Ausflügen
(externer Server)
Fotoseiten
Altbadisches Zum altbadischen Bahnenrecht
(externer Server)
  Letzte Änderung am 29. Februar 2004 von Matthias Dörfler