Durch Artikel 23 Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9. Dezember 2004 ist mit Ablauf des 14. Dezember 2004 die bisherige Sonderverjährungsvorschrift in § 15 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen außer Kraft getreten. Damit liegen bei mir nunmehr vier unterschiedliche Fassungen vor. Bitte
treffen Sie nunmehr Ihre Wahl, welchen Stand Sie aufrufen wollen:
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Letzte Änderung am 31. Dezember 2004 von Matthias Dörfler |