Gesetz zur Aufhebung des Magnetschwebebahnbedarfsgesetzes

Vom 17. November 2001
[Verkündet am 23. November 2001; BGBl. I S. 3106]

Änderungen seit Inkrafttreten:


Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1018) wird aufgehoben.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

--Zierlinie--

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  Letzte Änderung am 27. Juni 2004 von Matthias Dörfler