Änderungen seit Inkrafttreten:
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1018) wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
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Letzte Änderung am 27. Juni 2004 von Matthias Dörfler |