Die Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung (in der Fassung der Änderungen durch Artikel 2 Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich vom 25. August 1998) wurde durch Artikel 5 zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 [BGBl. I S. 2191, 2196] zum 1. Juli 2003 stark geändert. Deswegen erhalten Sie unter dem bisherigen URL nunmehr diese Hinweisseite angezeigt.
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Letzte Änderung am 29. Februar 2004 von Matthias Dörfler |