Verlautbarung des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt und Verkehr

Vom 29. September 2003 - Az.: 66-3944.1/10
[Bekanntgemacht am 31. Oktober 2003; GABl. S. 645]

Änderungen seit Erlass:


Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die »Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und klassifizierten Straßen«

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 25/2003 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen die »Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und klassifizierten Straßen« bekannt gegeben (veröffentlicht im Verkehrsblatt, Heft 15/2003 vom 15. August 2003, Seite 473).

Die Richtlinie ist bei Bauvorhaben im Zuge von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen anzuwenden.

Den Gemeinden wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Auf die Erläuterungen zu (12) »Lichte Höhen bei Straßenüberführungen über Bahnanlagen« wird besonders hingewiesen.

--Zierlinie--

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  Letzte Änderung am 29. Februar 2004 von Matthias Dörfler