Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

EW 13/32.19.23/809 EBA 98 vom 1. März 1999
[Bekannt gegeben VkBl. 1999; S. 161]

Nachprüfungsverfahren bei den Eisenbahnen des Bundes nach Inkrafttreten des neuen Vergaberechts

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen weist darauf hin, dass Anträge auf Eröffnung von Nachprüfungsverfahren im Bereich der Eisenbahnen des Bundes für Vergaben in Anwendung des neuen Vergaberechts an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (Mehringdamm 129, 10965 Berlin) zu richten sind. Eine Vergabeprüfstelle beim Eisenbahn-Bundesamt wird nach Inkrafttreten des neuen Vergaberechts nicht eingerichtet. Das Eisenbahn-Bundesamt wird die bis zum 31.12.98 anhängig gewordenen Nachprüfungsverfahren abwickeln.

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  Letzte Änderung am 6. April 2004 von Matthias Dörfler