Verordnung zur Einführung der
Eisenbahn-Signalordnung 1959

Vom 7. Oktober 1959
[Verkündet am 20. Oktober 1959; BGBl. II S. 1021]

Änderungen der Einführungsverordnung seit Inkrafttreten:

[Der umfangreiche Änderungsnachweis der eigentlichen ESO folgt unten.]

Diese Verordnung gilt im Beitrittsgebiet mit folgender Maßgabe
(Anlage I, Kapitel XI, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 8 des Einigungsvertrages):

Abschnitt C Nr. 2 der Anlage wird erweitert um die von Abschnitt B abweichenden Signale der mit Genehmigungsverfügung des Ministers für Verkehrswesen eingeführten DV 301 der Deutschen Reichsbahn vom 16. September 1970, gültig ab 1. Oktober 1971.

Siehe jedoch auch die Anpassungsbestimmung hierzu in Abschnitt C Unterabschnitt 4 der ESO in der Fassung der 3. Änderungs-VO 1995 [im konsolidierten Text am Schluss berücksichtigt].


Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 225) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Bundesministers für Verkehr zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens vom 28. September 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 654) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Artikel 1

Die dieser Verordnung als Anlage beigefügte Eisenbahn-Signalordnung 1959 (ESO 1959) tritt an die Stelle der Eisenbahn-Signalordnung (ESO) in der Fassung der Verordnung vom 28. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. 1935 II S. 67), 18. März 1941 (Reichsgesetzbl. II S. 77) und 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 1269) und der vereinfachten Eisenbahn-Signalordnung (vESO) in der Fassung der Verordnungen vom 15. März 1943 (Reichsgesetzbl. II S. 97) und 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 1269).

Artikel 2

(1) Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 1959 in Kraft.

(2) Signale, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen, sind, soweit sie zu Verwechslungen Anlaß geben können, bis zum 15. Dezember 1959, im übrigen bis spätestens 1. Februar 1960 zu ändern.

Anlage zur Verordnung zur Einführung der Eisenbahn-Signalordnung 1959

Eisenbahn-Signalordnung 1959
ESO 1959

Änderungen seit Inkrafttreten:

durch Änderungs-VO vom 6. März 1972 [BGBl. I S. 450]

geändert

eingefügt

aufgehoben

durch 2. Änderungs-VO vom 7. Juli 1986 [BGBl. I S. 1012]

geändert

eingefügt

aufgehoben

umbezeichnet

umgegliedert aus Abschnitt B
nach Abschnitt C, Unterabschnitt 2. I. Signale an Zügen (Zg)

umgegliedert aus Abschnitt B
nach Abschnitt C, Unterabschnitt 2. II. Signale für Bahnübergänge (Bü)

umgegliedert aus Abschnitt B
nach Abschnitt C, Unterabschnitt 3.

durch Artikel 6 Absatz 130 Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 [BGBl. I S. 2378, 2422]

geändert

durch dritte Änderungs-VO vom 8. November 1995 [BGBl. I S. 1509]

geändert

eingefügt

aufgehoben

durch Artikel 6 zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2002 [BGBl. I S. 2191, 2197]

Absätze 1, 3, 4, 5, 47 und 48 geändert

durch Artikel 498 neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 [BGBl. I S. 2407, 2469]

Absätze 3, 4, 5, 47 und 48 geändert


Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:
 
In der amtlichen Inhaltsübersicht ist keine laufende Absatznummerierung aufgeführt.
 
Die nachfolgende Darstellung beinhaltet nur den reinen Verordnungstext und enthält nicht die Ausführungsbestimmungen [= Anweisungen zur Durchführung der ESO gemäß Abs. 5]. Es fehlen daher etwa Regelungen zu
- Kennlicht;
- Mastschildern;
- Kenntlichmachung ungültiger Signale;
- Aufstellort;
- Signal-Wiederholern;
- Türschließauftrag;
- diversen weiteren Kennzeichnungen.
 
Dementsprechend sind auch die Bestimmungen zu den sogenannten "Betriebsversuchen", also dauerhaft oder vorübergehend genehmigte abweichende Signale nach Abs. 3 oder Abs. 4, aus der nachfolgenden Darstellung nicht zu ersehen. Hierzu gehören
- die Signalkombinationen der ehem. Deutsche Bundesbahn bei Donauwörth - siehe extern von Stefan Thiel;
- die Kombinationationssignale als einheitliches Signalsystem der EB;  Externer Link  
- das Endesignal Lf 10, das m.W. nur bei den EB und NE außerhalb des Beitrittsgebiets Verwendung findet;
- die Lichtsignale der Weichensignale;
- das Signal El 1v (Bedeutung: "Signal El 1 erwarten") nebst den Ergänzungen zum Signal El 2 im Bereich von Systemwechseln;
- seit Jüngstem bei den NE die Anforderung eines Bedarfshalts;
- die Rautentafel-Wiederholer bei den EB außerhalb des Beitrittsgebiets.
 
Ebenso wenig sind die künftig von Rechts wegen wegfallenden Signale der DV 301 gemäß der beim Änderungsnachweis der Einführungsverordnung aufgeführten Maßgabe des Einigungsvertrages enthalten. Hierunter fallen im Wesentlichen
- die Lichthaupt- und Lichtvorsignale (Hl-Signale) des OSShD-Systems;
- die Signale für Rückfallweichen;
- sowie verschiedene Einzelbestimmungen.
 
Das adaptierte DDR-Recht ist auch insoweit nicht aufgenommen, als das Eisenbahn-Bundesamt bei den EB - offensichtlich im Vorgriff auf eine künftige ESO-Novelle - ihren vorübergehenden Einsatz gemäß Abs. 4 ESO außerhalb des in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebietes genehmigt hat. Diesbezüglich sind zu nennen
- die Zuordnungstafel (Signal So 20 der DR);
- das Ersatzsignal im Zusammenhang mit Kombinationssignalen;
- der Geschwindigskeitsvoranzeiger als Formsignal;
- das Bahnübergangs-Überwachungssignal (Bü 0/Bü 1) nach Aufmachung der DR (Signal So 16).
 
Außerdem habe ich darauf verzichtet, die im Bundesgesetzblatt enthaltenen Abbildungen darzustellen [ vgl. Abs. 7 ].
Erläuterungshalber habe ich jeweils einen Link auf Holger Metschulats Signalseiten angebracht, die mit diesem Icon  Externer Link  gekennzeichnet sind.
 
Vorab mache ich noch auf die Webseiten
- Signalsysteme in Deutschland - von Wolfgang Meyenberg und
- Sv-Signale der Berliner S-Bahn - von Alexander Lindner
aufmerksam.


Inhaltsübersicht

Abschnitt A: Allgemeines

a)
Absätze (1) bis (5)
Geltungsbereich und Zuständigkeiten
b)
Absätze (6) bis (9)

 

Begriffsbestimmungen

Abschnitt B: Die Signale

I. Hauptsignale (Hp)

Absätze (10) bis (13)  
Signal Hp 0 Halt
Signal Hp 1 Fahrt
Signal Hp 2

 

Langsamfahrt

II. Vorsignale (Vr)

Absätze (14) bis (19)  
Signal Vr 0 Zughalt erwarten
Signal Vr 1 Fahrt erwarten
Signal Vr 2

 

Langsamfahrt erwarten

III. Haupt- und Vorsignalverbindungen (Sv)

Absatz (20)  
Signal Sv 0 Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht
Signal Sv 1 Fahrt! Fahrt erwarten
Signal Sv 2 Fahrt! Halt erwarten
Signal Sv 3 Fahrt! Langsamfahrt erwarten
Signal Sv 4 Langsamfahrt! Fahrt erwarten
Signal Sv 5 Langsamfahrt! Halt erwarten
Signal Sv 6

 

Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten

IV. Zusatzsignale (Zs)

Absätze (21) und (21a)  
Signal Zs 1 Ersatzsignal
Signal Zs 2 Richtungsanzeiger
Signal Zs 2v Richtungsvoranzeiger
Signal Zs 3 Geschwindigkeitsanzeiger
Signal Zs 3v Geschwindigkeitsvoranzeiger
Signal Zs 4 Beschleunigungsanzeiger
Signal Zs 5 Verzögerungsanzeiger
Signal Zs 6 Gleiswechselanzeiger
Signal Zs 7 Vorsichtsignal
Signal Zs 8

 

Falschfahrt-Auftragssignal

V. Signale für Schiebelokomotiven und Sperrfahrten (Ts)

Absatz (22)  
Signal Ts 1 Nachschieben einstellen
Signal Ts 2 Halt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten
Signal Ts 3

 

Weiterfahrt für zurückkehrende Schiebelokomotiven und Sperrfahrten

VI. Langsamfahrsignale (Lf)

Absatz (23)  
Signal Lf 1 Langsamfahrscheibe
Signal Lf 2 Anfangscheibe
Signal Lf 3 Endscheibe
Signal Lf 4 Geschwindigkeitstafel
Signal Lf 5 Anfangtafel
Signal Lf 6 Geschwindigkeits-Ankündesignal
Signal Lf 7

 

Geschwindigkeitssignal

VII. Schutzsignale (Sh)

Absatz (24)  
Signal Sh 0 Halt! Fahrverbot
Signal Sh 1 Fahrverbot aufgehoben
Signal Sh 2 Schutzhalt
Signal Sh 3 Kreissignal
Signal Sh 5

 

Horn- und Pfeifsignal

VIII. Signale für den Rangierdienst (Ra)

Absätze (26) und (27)

 

 

A. Rangiersignale

Absatz (28)  
Signal Ra 1 Wegfahren
Signal Ra 2 Herkommen
Signal Ra 3 Aufdrücken
Signal Ra 4 Abstoßen
Signal Ra 5

 

Rangierhalt 

B. Abdrücksignale

Absätze (29) bis (31)  
Signal Ra 6 Halt! Abdrücken verboten
Signal Ra 7 Langsam abdrücken
Signal Ra 8 Mäßig schnell abdrücken
Signal Ra 9

 

Zurückziehen

C. Sonstige Signale für den Rangierdienst

Signal Ra 10 Rangierhalttafel
Signal Ra 11 Wartezeichen
Signal Ra 12 Grenzzeichen
Signal Ra 13

 

Isolierzeichen

IX. Weichensignale (Wn)

Absätze (32) und (33)

 

 

Signale für einfache Weichen und einfache Kreuzungsweichen

Signal Wn 1 Gerader Zweig
Signal Wn 2

 

Gebogener Zweig 

Signale für doppelte Kreuzungsweichen

Signal Wn 3 Gerade von links nach rechts
Signal Wn 4 Gerade von rechts nach links
Signal Wn 5 Bogen von links nach rechts
Signal Wn 6

 

Bogen von rechts nach links

X. Signale für das Zugpersonal (Zp)

Absatz (35)

 

 

A. Signale des Triebfahrzeugführers

Absatz (36)  
Signal Zp 1 Achtungssignal
Signal Zp 2 Handbremsen mäßig anziehen
Signal Zp 3 Handbremsen stark anziehen
Signal Zp 4 Handbremsen lösen
Signal Zp 5

 

Notsignal

B. Bremsprobesignale

Absätze (37) und (38)  
Signal Zp 6 Bremse anlegen
Signal Zp 7 Bremse lösen
Signal Zp 8

 

Bremse in Ordnung

C. Abfahrsignal

Signal Zp 9

 

Abfahren 

D. Rufsignale

Signal Zp 11 Kommen
Signal Zp 12

 

Grenzzeichenfrei

XI. Fahrleitungssignale (El)

Absätze (41) und (42)  
Signal El 1 Ausschaltsignal
Signal El 2 Einschaltsignal
Signal El 3 "Bügel ab"-Ankündesignal
Signal El 4 "Bügel ab"-Signal
Signal El 5 "Bügel an"-Signal
Signal El 6

 

Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern

XII. Signale an Zügen (Zg)

Absatz (43)  
Signal Zg 1 Spitzensignal
Signal Zg 2 Schlußsignal
Absatz (43a)

 

 

XIII. Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)

Absatz (44)  
Signal Fz 1 Rangierlokomotivsignal
Signal Fz 2

 

Gelbe Fahne

XV. Rottenwarnsignale (Ro)

Absatz (46)  
Signal Ro 1 Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge
Signal Ro 2 Arbeitsgleise räumen
Signal Ro 3 Arbeitsgleise schnellstens räumen
Signal Ro 4

 

Fahnenschild

XVI. Nebensignale (Ne)

Signal Ne 1 Trapeztafel
Signal Ne 2 Vorsignaltafel
Absatz (46a)  
Signal Ne 3 Vorsignalbaken
Signal Ne 4 Schachbrettafel
Signal Ne 5 Haltetafel
Signal Ne 6 Haltepunkttafel
Signal Ne 7

 

Schneepflugtafel

XVII. Signale für Bahnübergänge (Bü)

Absatz (46b)  
Signal Bü 0 Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung
Signal Bü 1 Der Bahnübergang darf befahren werden
Signal Bü 2 Rautentafel
Absatz (46c)  
Signal Bü 3 Merktafel
Signal Bü 4 Pfeiftafel
Signal Bü 5

 

Läutetafel

Abschnitt C: Künftig wegfallende Signale

1. Allgemeine Bestimmungen

Absatz (47)

 

2. Von den Bestimmungen in Abschnitt B abweichende Signale

I. Signale an Zügen (Zg)

Signal Zg 102

 

Vereinfachtes Schlußsignal

II. Signale für Bahnübergänge (Bü)

Signal Bü 100 Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung
Signal Bü 101 Der Bahnübergang darf befahren werden
Signal Bü 102 Rautentafel
Signal Bü 103 Merktafel
Absatz (48) [hier formal eingefügt gemäß Maßgabe zum Einigungsvertrag:]
Bestimmungen der DV 301
[nicht aufgenommen]

 

3. Im Abschnitt B nicht enthaltene Signale

Signal Ne 8

 

Gefahranstrich

4. [Anpassungsbestimmung zu den Maßgaben des Einigungsvertrages]

--Zierlinie--

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