Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.
Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird. Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.
Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt. Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.
Formsignal | Lichtsignal |
Ein waagerechter weißer Balken mit schwarzem Rand. | Ein waagerechter weißer Lichtstreifen. |
Formsignal | Lichtsignal |
Ein weißer Balken mit schwarzem Rand schräg nach rechts aufwärts. | Ein weißer Lichtstreifen schräg nach rechts aufwärts. |
Formsignal | Lichtsignal |
Ein senkrechter weißer Balken mit schwarzem Rand. | Ein senkrechter Lichtstreifen. |
Lichtsignal | |
Ein senkrechter Lichtstreifen, vom oberen Ende nach rechts abzweigend ein waagerechter Lichtstreifen. |
Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift "Halt für Rangierfahrten".
Ein gelbes W mit schwarzem Rand.
Ein rot-weißes Zeichen.
Auf weißem Grund einer blauer Pfeil.
Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.
Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.
Ein auf der Schmalseite stehendes weißes Rechteck auf schwarzem Grund.
Ein weißer Pfeil oder Streifen auf schwarzem Grund zeigt entsprechend der Ablenkung schräg nach links oder rechts aufwärts.
Eine runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund.
Eine nach links oder rechts geöffnete Sichel auf runder weißer Scheibe mit schwarzem Grund.
Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, daß die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht.
Die Pfeile oder Streifen bilden eine von links nach rechts steigende Linie.
Die Pfeile oder Streifen bilden eine von rechts nach links steigende Linie.
Die Pfeile oder Streifen bilden einen nach links geöffneten rechten Winkel.
Die Pfeile oder Streifen bilden einen nach rechts geöffneten rechten Winkel.
Zu den Signalen für das Zugpersonal gehören
Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.
Ein mäßig langer Ton.
Ein kurzer Ton.
Drei kurze Töne schnell nacheinander.
Zwei mäßig lange Töne nacheinander.
Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander.
Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und Rangierabteilungen. Sie werden auch bei Bremsprüfungen angewandt.
Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
Handsignal | Lichtsignal | |
Tageszeichen | Nachtzeichen | |
Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen. | Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt. | Ein weißes Licht. |
Handsignal | Lichtsignal | |
Tageszeichen | Nachtzeichen | |
Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen. | Die weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen. | Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander. |
Handsignal | Lichtsignal | |
Tageszeichen | Nachtzeichen | |
Eine Hand wird senkrecht hochgehalten. | Die weißleuchtende Handlaterne wird senkrecht hochgehalten. | Drei weiße Lichter senkrecht übereinander. |
Ein langer, ein kurzer und ein langer Ton
oder
ein langes, ein kurzes und ein langes Lichtzeichen.
Zwei kurze, ein langer und ein kurzer Ton.
(aufgehoben)
(aufgehoben)
Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungs-Unterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.
Die Fahrleitungssignale bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß- und schwarzumrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.
Ein zerlegtes weißes U.
Ein geschlossenes weißes U.
Zwei in der Höhe gegeneinander versetzte weiße Streifen.
Ein waagerechter weißer Streifen.
Ein senkrechter weißer Streifen.
Ein auf der Spitze stehender quadratischer weißer Rahmen mit innenliegendem weißen Quadrat.
Die Signale kennzeichnen Züge und auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb.
[vgl. hierzu auch § 2 der Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Spitzensignals vom 26. Juli 1957]
Tageszeichen | Nachtzeichen | |
Kein besonderes Signal | a) |
Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dies ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal) |
b) |
Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dies nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe |
Tageszeichen | Nachtzeichen |
Am letzten Fahrzeug eine viereckige rot-weiße Tafel oder zwei viereckige rot-weiße Tafeln oder das Nachtzeichens des Signals. |
Am letzten Fahrzeug ein rotes Licht oder zwei rote Lichter oder zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens. Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken. |
Das Schlußsignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein. Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.
Die Signale kennzeichnen
Tageszeichen | Nachtzeichen |
Kein besonderes Signal. | Vorn und hinten ein weißes Licht, in der Regel in Höhe der Puffer. Satt dessen kann auch das Signal Zg 1a geführt werden; es muß geführt werden, wenn Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden. |
Tageszeichen | Nachtzeichen |
An jeder Langseite des Wagens eine gelbe Fahne oder gelbe Tafel. | Das Tageszeichen; außerdem der Wagen nach außen erkennbar im Innern beleuchtet. |
(aufgehoben)
Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.
Mit dem Horn ein langer Ton als Mischklang aus zwei verschieden hohen Tönen.
Mit dem Horn zwei lange Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
Mit dem Horn mindestens fünfmal je zwei kurze Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
Einen weißes Fahnenschild mit schwarzem Rand.
Eine weiße Trapeztafel mit schwarzem Rand an schwarz und weiß schräg gestreiftem Pfahl.
Eine schwarzgeränderte weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren.
Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen
Mehrere aufeinanderfolgende viereckige weiße Tafeln mit einem oder mehreren nach rechts steigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in Fahrtrichtung abnimmt. Bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter können zusätzlich rückstrahlende weiße Streifen erscheinen, deren Anzahl und Anordnung den schwarzen Streifen entspricht.
Eine viereckige, schachbrettartig schwarz und weiß gemusterte Tafel.
Eine hochstehende weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem H
oder
eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weißem H
Eine schräg zum Gleis gestellte waagerechte weiße Tafel mit drei schwarzen Schrägstreifen.
Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben.
Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten.
Die Überwachungssignale Bü 0 / Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4 und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
Eine runde gelbe Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Ein blinkendes weißes Licht über einer runden gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden rückstrahlenden weißen Rauten.
Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.
Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte rückstrahlende Tafel.
Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem P
oder
eine rechteckige schwarze Tafel mit weißem Rand und weißem P.
Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem L.
Der Abschnitt C enthält die von den Bestimmungen in Abschnitt B in Form oder Bedeutung abweichenden oder dort nicht enthaltenen Signale, die mit Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung während einer Übergangszeit verwendet werden dürfen.
EB und NE |
Tageszeichen
Hinten am letzten Fahrzeug eine runde rote Scheibe mit weißem Rand.
EB und NE |
Ein gelbes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild.
Das gelbe Licht kann bei den NE auf Strecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis zu 60 km/h entfallen.
EB und NE |
Ein blinkendes weißes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild
oder
ein blinkendes weißes Licht über einem gelben Licht und einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.
EB und NE |
Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden weißen Rauten.
EB und NE |
Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte Tafel.
[ An dieser Stelle folgen formal die weiter geltenden Bestimmungen der DV 301 gemäß der vor der Einführungsverordnung aufgenommenen Maßgabe zum Einigungsvertrag ]
Die Gegenstände sind durch einen weißen Anstrich gekennzeichnet.
Von den dem Absatz 48 nach Maßgabe von Anlage I Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1099) angefügten Signalen der DV 301 der Deutschen Reichsbahn sind ab 18. Dezember 1995 die Signale
nicht mehr anzuwenden.
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Letzte Änderung am 10. Dezember 2006 von Matthias Dörfler |