Verordnung zur Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)

Vom 7. Mai 1991
[Verkündet am 25. Mai 1991; BGBl. II S. 679]

Änderungen dieser Verordnung seit Inkrafttreten:

Hinweis:
Die durch diese Rechtsverordnung in Bezug genommenen Änderungen der der CIM 1980 sind für die Bundesrepublik Deutschland obsolet durch das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls Vilnius 1999 zur COTIF zum 1. Juli 2006. Dadurch ist auch diese Rechtsverordnung selbst obsolet geworden.


Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 23. Januar 1985 zu dem Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr - COTIF - (BGBl. 1985 II S. 130) verordnet der Bundesminister für Verkehr:

Artikel 1

Die in Bern vom 28. bis 31. Mai 1990 gemäß Artikel 19 § 3 des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr beschlossenen Änderungen der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern - CIM - (BGBl. 1985 II S. 130, 224) werden hiermit in Kraft gesetzt. Die Änderungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1991 in Kraft.


Hinweis: Die Änderungen sind in den konsolidierten Texten der CIM und des RIEx eingearbeitet.

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  Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler