Übersicht von Rechtsvorschriften, die Berufszugang und -ausübung des Betriebs-, Verkehrs-, Fahr- oder Aufsichtspersonals regeln

Hinweis: Vorschriften, die das Personalrecht der Beschäftigten bei den Nachfolgeeinrichtungen von Deutscher Bundesbahn und Deutscher Reichsbahn betreffen, sind hier nicht erfasst. Einige hiervon sind jetzt in der gesonderten Rubrik zum Personalrecht aufgenommen.

1. Bundesrecht

Die Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst

§ 11 der Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen

Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst - Fachrichtung Bahnwesen -

Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse

Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Die Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Eisenbahnen

Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr / zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt / Geprüfte Verkehrsfachwirtin

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Die Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Die Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes

Die Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen

Dritter Abschnitt der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen

Das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen

§ 47 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Fünfter Abschnitt der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

2. Ergänzende landesrechtliche Bestimmungen
in Baden-Württemberg

Die Verordnung über personenbeförderungsrechtliche Zuständigkeiten

Die Verordnung über Sachverständige für Schleppaufzüge

Die Verordnung über Anerkennung und Einsatz von Sachverständigen des Eisenbahnwesens für nichtbundeseigene Eisenbahnen

3. Autonomes Recht
der Unfallversicherungsträger

Von den nicht für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes (d.h. nicht auf den von Firmen der Deutsche Bahn-Gruppe betriebenen Eisenbahnen) geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind u.a.

extern bei Präventionsrecht-online als relevante Normen aufgenommen.

Siehe auch bei der BG Bahnen unter Informationen.

Hingegen veröffentlicht die Eisenbahn-Unfallkasse - soweit ersichtlich - ihre Unfallverhütungsvorschriften nur in gedruckter Form.

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  Letzte Änderung am 26. November 2005 von Matthias Dörfler