Übersicht von Rechtsvorschriften, die Berufszugang und -ausübung des Betriebs-, Verkehrs-, Fahr- oder Aufsichtspersonals regeln
Hinweis: Vorschriften, die das Personalrecht der Beschäftigten bei den Nachfolgeeinrichtungen von Deutscher Bundesbahn und Deutscher Reichsbahn betreffen, sind hier nicht erfasst. Einige hiervon sind jetzt in der gesonderten Rubrik zum Personalrecht aufgenommen.
1. Bundesrecht
Die Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst
§ 11 der Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
- Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung - SÜFV - vom 30. Juli 2003.
Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst - Fachrichtung Bahnwesen -
Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse
Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin
Die Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Eisenbahnen
- Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung - EBPV - vom 7. Juli 2000.
Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr / zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt / Geprüfte Verkehrsfachwirtin
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice
Die Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung
Die Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes
Die Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen
- Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung - StrabBlPV - vom 29. Juli 1988.
Dritter Abschnitt der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
Das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
- Fahrpersonalgesetz - FPersG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987.
§ 47 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Fünfter Abschnitt der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
2. Ergänzende landesrechtliche Bestimmungen
in Baden-Württemberg
Die Verordnung über personenbeförderungsrechtliche Zuständigkeiten
Die Verordnung über Sachverständige für Schleppaufzüge
Die Verordnung über Anerkennung und Einsatz von Sachverständigen des Eisenbahnwesens für nichtbundeseigene Eisenbahnen
- Eisenbahn-Sachverständigenverordnung - Eisenb-SachverstVO - vom 12. Juli 1984.
3. Autonomes Recht
der Unfallversicherungsträger
Von den nicht für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes (d.h. nicht auf den von Firmen der Deutsche Bahn-Gruppe betriebenen Eisenbahnen) geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind u.a.
- VBG 11 - Schienenbahnen bzw.
- VBG 11c - Seilschwebebahnen und Schlepplifte
extern bei Präventionsrecht-online als relevante Normen aufgenommen.
Siehe auch bei der BG Bahnen unter Informationen.
Hingegen veröffentlicht die Eisenbahn-Unfallkasse - soweit ersichtlich - ihre Unfallverhütungsvorschriften nur in gedruckter Form.
